Ein Ende der Straßenbaubeitragpflicht in Neumünster in Sicht?

Pressemitteilung: In der Juli-Ratsversammlung haben CDU und BfB die im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbarten Änderungen der Gemeindeordnung und des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) in Bezug auf §§ 8 und 8 a zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausdrücklich begrüßt. Es soll künftig den Gemeinden freigestellt werden, ob sie Beiträge erheben wollen.

Nachdem die Landesregierung die Änderung in 1. Lesung auf den Weg gebracht hat, stellen zur nächsten Ratsversammlung die CDU, FDP und BfB einen gemeinsamen Antrag mit dem Inhalt, nach Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes in Neumünster keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Das gilt genauso für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

Dazu erklärte CDU-Ratsfrau Helga Bühse: Seit 2013 hat die CDU auf die enormen Belastungen der Grundstückseigentümer durch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hingewiesen und durch entsprechende Anträge problematisiert. Jetzt endlich kommt durch das Land Bewegung in dieser Sache.
Der BfB-Fraktionsvorsitzende Jörn Seib erklärte dazu: Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt sehr ernst und wollen damit ein Zeichen setzen. Schließlich haben wir von Anfang an die Interessengemeinschaft von Andreas Gärtner mit seiner Petition zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge unterstützt und freuen uns, dass wir nun diesen Schritt einleiten können.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Reinhard Ruge erklärte dazu:
Wir sind in der Stadt und im Land für die Abschaffung der Beitragspflicht eingetreten und sehen in diesem gemeinsamen Antrag das konsequente Handeln, diese unzumutbaren Belastungen für die Anlieger zu beenden.

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