Anspruch auf das Bildungspaket

Wichtig zu wissen ist, auch wer nur knapp über den Einkommensgrenzen liegt kann überprüfen lassen ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht. Es gilt im Übrigen auch für die Ermäßigung der Kitabeiträge. Auch da kann man prüfen lassen ob man durch Belastungen wie z.B. den vollen Kitabeitrag, GEZ usw. unter die Einkommensgrenze fällt und somit ein Anspruch auf Ermäßigung entstehen könnte.

Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetz:

Familien mit kleinen Einkommen stärken und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder schaffen. Das sind die Ziele des Starke-Familien-Gesetzes.

Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert. Das Gesetz tritt in mehreren Stufen zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft.