Der Fall Mops

Eine Familie bleibt die Hundesteuer für Mops Edda schuldig. Darauf pfändet die Stadt Ahlen den Hund und versteigert das Tier auf Ebay. Ein Sturm der Empörung bricht los. Das Innenministerium stellt klar: Die Mopspfändung war nicht nur geschmacklos, sondern auch illegal.

Das ist Deutschland! Und so ein Schwachsinn finanzieren wir mit unseren Steuergeldern. Aber abseits dieser Posse diskutieren wir die Frage im BfB Schleswig-Flensburg, ob in jedem Fall eine Verpflichtung besteht Gemeindeabgaben und Gemeindesteuern zu zahlen.

Der Diskussionsgrundlage liegt nachfolgend beschriebene These zu Grunde:

Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Bürgerinnen Bürger ein Einkommen haben, dass ihnen eine eigenständige Lebensführung ermöglicht und sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Diesen Grundsatz, der Herstellung der gleichen Lebensbedingungen allen Ortes im Land, hat die Politik aufgegeben. Einkommen aus Lohn, Renten usw. auf dem Niveau der Sozialhilfe sind für rund 50% der Bevölkerung Realität.  Aus diesem Einkommen haben die betroffenen Menschen das Recht, abgeleitet aus den unveräußerlichen Grundrechten, erstmal die Kosten für ihre Grundbedürfnisse, sowie für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu decken. Da die Sozialhilfe nur ein pauschales Existenzminimum abdeckt, Nachteilsausgleiche für Behinderung und Krankheit schon eingerechnet sind, bleibt kein Geld mehr wie      z. B. Hundesteuer übrig. Deswegen besteht keine Pflicht oder gesetzliche Grundlage, dass hier eine Zahlungspflicht besteht. Das ist politisch gewollt!

Diese These ist Grundlage für unsere Diskussion, gab schon viele Anregungen die wir diskutiert haben.

Wir wollen nach der abschließenden Diskussion einen Antrag entwickeln, der in den Kommunalparlamenten diskutiert werden soll.

Nachtrag zu Mops:

Die neue Besitzerin von Mopshündin Edda, die inzwischen „Wilma“ heißen soll, ist mit dem Geschäft ebenfalls nicht zufrieden. Die Käuferin aus Wülfrath bei Wuppertal will die Stadt nun verklagen, weil sie sich arglistig getäuscht sieht. Mehrere Zeitungen berichteten, der Hund habe wegen einer Augenverletzung zahlreiche teure Operationen benötigt. Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ hat die Frau nun eine Regress-Klage gegen die Stadt angestrengt.

Autor Ralf Bratz – Bündnis für Bürger Schleswig-Flensburg