Neugestaltung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die erwerbstätig sind, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Er sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angewiesen sind.

Der Kinderzuschlag wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 stieg er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind und wurde für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert.

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht. ES wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen und sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche. Der Kinderzuschlag wird so gerechter. Zudem wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.